Abschlussprüfungen

Gesetzliche Abschlussprüfungen

Prüfungsleistungen der Kanzlei

Wir führen die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht und/oder Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach Maßgabe der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen durch. Art und Umfang der Prüfung und Berichterstattung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer, wie sie vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) herausgegeben werden.

Bei der Abschlussprüfung werden nicht nur die vergangenheitsbezogenen Werte geprüft, sondern auch die prognostischen Angaben und Annahmen, insbesondere im Lagebericht der gesetzlichen Vertreter, sowie die zur Steuerung herangezogenen Leistungsindikatoren beurteilt.

 

Wir verfügen über langjährige Prüfungserfahrungen und haben als Referenzen:

  • Industrie- und Handelsunternehmen
  • Dienstleistungsgesellschaften
  • Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand
  • Non-profit-Unternehmen
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Stiftungen

Bei den von uns geprüften Unternehmen handelt es sich um Gesellschaften aller Größenklassen und überwiegend in der Rechtsform GmbH, Aktiengesellschaft, GmbH & Co. KG, Stiftung.

Freiwillige Abschlussprüfungen

Auch wenn die Unternehmensgröße oder Rechtsform keine gesetzliche Abschlussprüfung erfordert, lassen viele gesetzliche Vertreter den von Ihnen aufgestellten Jahresabschluss freiwillig prüfen. Dies schafft zusätzliche Sicherheit, die wir Ihnen bieten können und erhöht das Vertrauen gegenüber den Bilanzadressaten.

Prüferische Durchsicht

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, eine prüferische Durchsicht eines Jahres- oder Zwischenabschlusses oder anderer Rechnungslegungsunterlagen durchführen zu lassen, wenn keine Prüfungspflicht besteht.